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Ratgeber für Erben & Eigentümer
Erben & Vererben im Isar-Loisachtal — was mit der Immobilie zu bedenken ist
Eine geerbte Immobilie ist Erinnerung, Verantwortung und Vermögen zugleich. Wer die Grundzüge von Erbfolge, Testament und Erbschaftsteuer kennt, entscheidet ruhiger — und zur richtigen Zeit. Dieser Ratgeber gibt Ihnen den Überblick; die persönliche Begleitung übernehmen wir.
Worum es geht
Zwischen Emotion und Entscheidung
Rund um die Gewässer werden Häuser und Grundstücke oft über Generationen weitergegeben. Im Erbfall stellen sich schnell viele Fragen auf einmal: Wer erbt was? Gibt es ein Testament? Fällt Erbschaftsteuer an? Und was passiert mit dem Haus? Verschaffen Sie sich zunächst Klarheit über die wichtigsten Bausteine — dann lassen sich die nächsten Schritte in Ruhe planen.
Die wichtigsten Bausteine
Das sollten Sie kennen
Gesetzliche Erbfolge
Gibt es kein Testament, bestimmt das Gesetz die Erben — nach Verwandtschaftsgrad und mit dem Ehepartner. Wichtig: Auch wer nicht möchte, erbt zunächst automatisch.
Testament & Erbvertrag
Mit einem Testament oder notariellen Erbvertrag regeln Sie zu Lebzeiten, wer die Immobilie erhalten soll — und vermeiden Streit in der Familie.
Pflichtteil
Nahe Angehörige haben auch bei Enterbung Anspruch auf einen Pflichtteil — einen Geldanspruch in Höhe des halben gesetzlichen Erbteils, der eine Immobilie belasten kann.
Erbengemeinschaft
Erben mehrere gemeinsam, gehört die Immobilie allen zusammen. Entscheidungen müssen abgestimmt werden — ein häufiger Grund für langwierige Konflikte.
Erbschaftsteuer & Freibeträge
Ob Steuer anfällt, hängt vom Wert der Immobilie und vom Verwandtschaftsgrad ab. Hohe Freibeträge sorgen dafür, dass viele Erbfälle steuerfrei bleiben.
Wert zum Stichtag
Für Steuer und faire Aufteilung zählt der Verkehrswert am Todestag. Eine fundierte Bewertung schafft die Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
Erbschaftsteuer
Freibeträge — bis hierhin steuerfrei
Jeder Erbe hat einen persönlichen Freibetrag. Erst der Wert darüber wird besteuert. Weil die Freibeträge für enge Angehörige hoch sind, bleiben viele geerbte Immobilien im Isar-Loisachtal ganz oder teilweise steuerfrei.
Freibeträge nach § 16 ErbStG, Erwerb von Todes wegen. Für Ehe- und eingetragene Lebenspartner sowie Kinder gelten unter Voraussetzungen zusätzliche Steuerbefreiungen für das selbstgenutzte Familienheim. Angaben ohne Gewähr, Stand 2026.
Immobilie geerbt
Ihre drei Wege
Selbst einziehen
Sie beziehen die geerbte Immobilie selbst. Für das Familienheim kann die Erbschaftsteuer unter bestimmten Voraussetzungen ganz entfallen — bei Selbstnutzung über zehn Jahre.
Emotional wertvollVermieten
Sie behalten die Immobilie als Kapitalanlage und erzielen laufende Mieteinnahmen. Sinnvoll bei guter Lage — verlangt aber Verwaltung, Instandhaltung und ein solventes Mietverhältnis.
Laufende EinnahmenVerkaufen
Der Verkauf schafft klare Verhältnisse — besonders in einer Erbengemeinschaft. Wir ermitteln den Marktwert, vermarkten diskret und begleiten Sie bis zum Notartermin.
Klarheit & LiquiditätHäufige Fragen
Gut zu wissen
Jeder Erbfall ist anders. Rufen Sie uns an — wir hören zu und zeigen Ihnen in Ruhe die Möglichkeiten für Ihre Immobilie auf.
0170 6144460Nein. Sie können die Immobilie selbst nutzen, vermieten oder verkaufen — es gibt keine gesetzliche Frist. Wichtig ist, dass sich alle Erben einig sind und die laufenden Kosten getragen werden. Wir helfen Ihnen, die für Sie passende Lösung zu finden.
Maßgeblich ist der Verkehrswert am Todestag. Das Finanzamt setzt zunächst einen typisierten Wert an; oft lohnt sich ein qualifiziertes Gutachten, um einen zu hohen Ansatz zu korrigieren. Eine fundierte Bewertung ist auch die Grundlage für eine faire Aufteilung.
Erben mehrere Personen gemeinsam, gehört die Immobilie allen zusammen. Verkauf, Vermietung oder Umbau erfordern grundsätzlich eine gemeinsame Entscheidung. Lässt sich keine Einigung erzielen, ist der Verkauf häufig der klarste Weg, um jeden Miterben auszuzahlen.
Für Ehe- und Lebenspartner kann das selbstgenutzte Familienheim steuerfrei bleiben, wenn sie es unverzüglich selbst beziehen und mindestens zehn Jahre darin wohnen. Für Kinder gilt dies zusätzlich mit einer Begrenzung auf 200 m² Wohnfläche. Die genauen Voraussetzungen sollten Sie steuerlich prüfen lassen.
Ja. Mit einer Schenkung lassen sich die Freibeträge alle zehn Jahre erneut nutzen — oft ein Weg, um Erbschaftsteuer zu reduzieren. Häufig wird dabei ein Nießbrauch- oder Wohnrecht vereinbart. Solche Gestaltungen gehören in die Hände von Notar und Steuerberater.
Wir sind Ihr Ansprechpartner rund um die Immobilie: fundierte Bewertung zum Stichtag, Aufbereitung der Unterlagen, diskrete Vermarktung und Begleitung bis zum Notartermin — persönlich und mit echter Kenntnis des Marktes im Isar-Loisachtal. Für rechtliche und steuerliche Fragen vermitteln wir Ihnen verlässliche Partner.
Ein Hinweis in eigener Sache
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine rechtliche oder steuerliche Beratung. Erbrecht und Erbschaftsteuer hängen stark vom Einzelfall ab — für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater. Rund um die Immobilie selbst stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Seite.
Persönlich für Sie da
Eine geerbte Immobilie in guten Händen
Ob Bewertung, Vermietung oder Verkauf — wir begleiten Sie einfühlsam und mit klarem Blick. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch, und wir finden gemeinsam den passenden Weg für Ihre Immobilie.